Hochschulpolitische Brennpunkte

November 2006

VPH verabschiedet Qualitätskriterien für Fernstudienangebote

Qualitätskriterien für Fernstudienangebote

1 Lernangebot

1.1 Studien- und Lernziele sowie das angestrebte Qualifikationsniveau sind definiert und werden durch Lerninhalte, Methoden und Material sichergestellt.

1.2 Die Zielgruppen für das Studienprogramm sind explizit definiert.

1.3 Die formalen Anforderungen an den Zugang sind für die Interessenten transparent.

1.4 Das Studium beinhaltet aktuelle wissenschaftliche und berufsbefähigende Erkenntnisse.

1.5 Die fernstudiendidaktische Aufbereitung unterstützt den Lernprozess wirkungsvoll und nachhaltig.

1.6 Es werden eindeutige Hinweise auf die mit dem Schwierigkeitsgrad und den Zugangsvoraussetzungen verbundene Arbeitslast (workload) gegeben 

1.7 Die durchgängige Strukturierung und Modularisierung des Fernstudiengangs sowie eine didaktisch begründete Sequenzierung/Taktung des Lehrmaterials fördern den Lernprozess und das Erreichen der Studien- und Lernziele.

1.8 Im Studium werden außerfachliche Kompetenzen und allgemeinbildende Inhalte vermittelt.

1.9 Projektarbeiten und Bachelor-/Masterthesis fördern das Kompetenzprofil der Absolventen.

1.10 Die kulturelle Dimension wird bei der Gestaltung der Lerninhalte berücksichtigt.

1.11 Es liegen seriöse Aussagen darüber vor, ob sich das Programm in der Berufs- und Arbeitswelt bewährt.

2 Betreuung

2.1 Die Hochschule verfügt über ein flexibles, zeit- und ortsadäquates Betreuungskonzept.  Dadurch wird eine umfassende und zutreffende Information, Beratung und Betreuung in allen Phasen vor und im Fernstudium gewährleistet.

2.2 Die Institution stellt durch organisatorische, didaktische und administrative Vorkehrungen den Programmablauf bis zum Studienabschluss sicher.

2.3 Bestandteil der Betreuung  sind Kommunikationsprozesse, an denen sich Autoren, Lehrende, Studierende und auch die Institution beteiligen.

2.4 Die ununterbrochene und unbeschränkte technische Verfügbarkeit der Lehr- und Lernmedien in fernstudienadäquater Form ist gegeben.

2.5 Die Nutzung von bzw. der Verzicht auf Präsenzphasen ist didaktisch begründet; gegebenenfalls wird die Bildung regionaler Lerngemeinschaften unterstützt.

2.6 Prüfungen und Selbstüberprüfung dienen der Lernstandskontrolle und fördern den Lernfortschritt.

3 Institution

3.1 Die Ziele des Programms sind mit denen der Institution konsistent verbunden.

3.2 Die durchführende Institution verfügt über ausreichende Ausstattungen und Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung von Fernstudienangeboten.

3.3 Die Aufgaben für das an der Programmdurchführung beteiligte Personal sind genau beschrieben. Das wissenschaftliche Personal für Programmentwicklung und Lehre deckt das Curriculum ab und ist fernstudienkompetent.

3.4 Das wissenschaftliche Personal ist hinreichend  qualifiziert und entsprechend ausgewiesen.

3.5 Alle technisch-administrativen Dienste und Prozesse werden stabil und zuverlässig zur Verfügung gestellt.

3.6 Das Teilnahmemanagement (Bewerbung, Einschreibung, Inkasso, etc.) verläuft auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und relevanter Bestimmungen.

3.7 Der Studienablauf entspricht den vertraglichen Regelungen.

3.8 Die studentische Repräsentanz in den einschlägigen Gremien der Hochschule ist gewährleistet.

3.9 Die Institution verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem. Die Überprüfung der einzelnen Verfahren erfolgt regelmäßig für:

VPH, November 2006

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